Für den nationalen Gemeinschaftsgeist, der alle sozialen Gegensätze in sich aufhebt, tut die „politische Klasse“ der Alpenrepublik derweil einvernehmlich ein anderes Betätigungsfeld auf: Die konkurrierenden Spitzenkräfte der Nation kommen überein, dass Österreich neben der Erneuerung seiner tatsächlichen sozialen Verfassung auch einen neuen Verfassungstext benötigt. Stromlinienförmig regieren lässt sich die Republik zwar auch mit dem überkommenen Wust von unübersichtlich verstreuten Verfassungsartikeln; Kanzler Schüssel führt es vor. Mit einem neuen Grundgesetz ließe sich aber gleich mit all den nominellen Überresten eines längst obsoleten Korporatismus und einer formellen Verpflichtung auf ein vorgestriges sozialpartnerschaftliches Staats- und Volksgemeinschafts-Ethos aufräumen, die die Regierung gerade real wegräumt. Irgendwie ist schon die Einrichtung des damit beauftragten „Österreich-Konvents“ ein hoffnungsvoller Auftakt zu einem neuen nationalen Konsens – darüber, dass eine Konsenskultur, die die Lebensinteressen von Lohnabhängigen und Sozialfällen als bedingt berechtigte Anliegen anerkennt und einer organisierten Vertretung solcher Interessen einen offiziellen Status im Gemeinwesen zubilligt, für einen modernen Geschäfts- und Konkurrenz-Standort nur von Nachteil sein kann und folglich vollständig getilgt gehört. Der Durchmarsch Österreichs zum Vorbild und führenden Mitglied der neuen kollektiven Weltmacht Europa dürfte dann kaum mehr aufzuhalten sein.